Heute ist anders als gestern – jetzt wird umgebaut

Ein gewerbliches, öffentliches oder privates Objekt soll umgenutzt werden, weil die Zeichen der Zeit es verlangen oder weil die Räumlichkeiten einem anderen Konzept folgen sollen: Dann sind wir, die Kappel Bauunternehmung, Ihr Partner für den Umbau. Im Umbau setzen wir unseren Kompetenzschwerpunkt und können so aktiv an den Veränderungen vieler Immobilien im Raum Münster mitwirken.

Wir verstehen Ihr Gebäude, unsere Bauingenieure setzen sich mit der Konstruktion und Statik auseinander und beraten Sie zu den Umbau-Möglichkeiten. So können wir ab und zu das unmöglich scheinende doch möglich machen. Im Umbau reichen unsere Leistungen vom Erneuern von Oberflächen (Wände, Böden), dem Versetzen oder Öffnen von Wänden und anderen bautechnisch komplizierten Gewerken bis zur Schaffung der statischen Erfordernisse zum Einbau einer Rolltreppe.

Geht Ihr Bauprojekt über den Umbau hinaus? Planen Sie außerdem Bauerweiterungen? Sprechen Sie uns an, wir koordinieren gerne alle Gewerke für Sie und wickeln die gesamte Baumaßnahme für Sie ab.

Unsere Leistungen:

  • Entfernung tragender Wände
  • Dachgeschossausbau
  • Wandöffnung
  • Deckenerhöhung
  • Aufbau neuer Fußböden
  • Ausbau in Trockenbauweise
  • Estrichkonstruktionen
  • Wärmedämmung
  • Trittschalldämmung
  • Brandschutz
  • Innenausbau
  • Innenputz
  • Fachwerk
  • Sanierung durchsotteter Schornsteine
  • Treppenbau
  • Mauerarbeiten aller Art
  • Einbau von Stahlabfangungen
  • Herstellung von Wärmepumpenfundamenten
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie etwa das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu ermitteln, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind. Mehr über Cookies erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Außerdem möchten wir Sie auf Ihr Widerspruchs- bzw. Widerrufsrecht in Bezug auf Cookies hinweisen.